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Vorgeschriebene Eierkennzeichnung

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Vorgeschriebene Angaben auf dem Ei (Erzeugercode)

Eier müssen mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein. Diese Angaben beziehen sich vorrangig auf Eier der Güteklasse A


Erzeugercode auf dem Ei

Seit dem 1. Januar 2004 ist jedes Ei der Güteklasse A mit einem Erzeugercode zu stempeln, aus dem die Art der Legehennenhaltung und die Herkunft abgeleitet werden kann. Die Bedeutung des Erzeugercodes ist bei Lose-Verkäufen auf einem Begleitzettel und bei verpackten Eiern in oder auf dem Behältnis zu erklären. Der Erzeugercode auf dem Ei bietet die Möglichkeit einer eindeutigen Kennzeichnung von Haltungsform und Herkunft.

Der Erzeugercode hat folgenden Aufbau:

1. Haltungsform
Die jeweiligen Haltungsformen der Legehennen müssen bei Eiern der Güteklasse A angegeben werden. Dabei sind folgende Bezeichnungen zulässig, wenn die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllt werden:

1. Ziffer Haltungsform
0 - Bio
1 - Freiland
2 - Bodenhaltung
3 - Käfighaltung

 

 

2. Herkunftsland (Code des Registrierungsmitgliedstaats)
zwei Buchstaben für den Mitgliedstaat, z. B.:

2. Ziffer: Herkunftsland
AT - Österreich   IE - Irland
BE - Belgien   LV - Lettland
CZ - Tschechische Republik   LT - Littauen
CY - Zypern   LU - Luxemburg
DE - Deutschland   MT - Malta
DK - Dänemark   NL - Niederlande
EE - Estland   PL - Polen
ES - Spanien   PT - Portugal
FI - Finnland   SE - Schweden
FR - Frankreich   SK - Slowakei
GR - Griechenland   SI - Slowenien
HU - Ungarn   UK - Vereinigtes Königreich
IT - Italien      
 

3. Legebetriebsnummer

3. Ziffer: Legebetrieb
z.B. 05123467

Jeder Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dessen Hilfe den zu registrierenden Betrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.

In Deutschland besteht die Legebetriebsnummer aus dem Bundesland (die beiden ersten Stellen), den Betrieb (die dritte bis sechste Stelle) und den Stall (siebte Stelle)
identifiziert.

Die ersten 2 Stellen der Betriebsnummer kennzeichnen in Deutschland das Bundesland:

01 - Schleswig-Holstein
02 - Hamburg
03 - Niedersachsen
04 - Bremen
05 - Nordrhein-Westfalen
06 - Hessen
07 - Rheinland-Pfalz
08 - Baden-Württemberg
09 - Bayern
10 - Saarland
11 - Berlin
12 - Brandenburg
13 - Mecklenburg-Vorpommern
14 - Sachsen
15 - Sachsen-Anhalt
16 - Thüringen

 

Wenn Ihr bei diesem System genau wissen wollt woher das Ei kommt, schaut doch mal hier rein: www.was-steht-auf-dem-ei.de 


(Stand März 2005)

Übersicht Eierkennzeichnung | Freiwillige Angaben
Vorgeschriebene Angaben auf der VerpackungVorgeschriebene Angaben auf dem Ei

 

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